Zahlungsdetails

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise in Euro, die die gesetzliche
Mehrwertsteuer von derzeit 19% beinhalten. Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise.

7.2 Bei Lieferung innerhalb Deutschlands sind folgende Zahlweisen möglich:

- per Nachnahme,
(Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis bei Warenlieferung an den Zusteller zu zahlen.)
Der Mindestbestellwert per Nachnahme beträgt 10,00 Euro (Bruttowarenwert). Der Höchstbetrag der Bestellung bei Nachnahmelieferungen beträgt 3400,00 Euro (Bruttowarenwert).

- per Vorkasse/Überweisung (Skonto 3% bzw. 5%)
(Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per Überweisungen auf unser Konto zu zahlen.)
Bei Zahlung per Vorkasse erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den genauen Rechnungsdaten. Bitte tragen Sie deshalb unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer in das Bestellformular ein, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck Ihren Namen und die Bestellnummer an, damit wir Ihren Zahlungseingang der Bestellung zuordnen können.
Bei Zahlung per Vorkasse/Überweisung gewähren wir:
bis 99,99 EUR 3% Sonderrabatt, ab 100,00 EUR 5% Sonderrabatt auf den Bruttowarenwert!

- per Bankeinzug (Lastschrift),
(Abbuchung erfolgt frühestens 2 Tage nach Bestelleingang). Der Mindestbestellwert (Bruttowarenwert) beträgt 5,00 EUR. Der Maximalbestellwert (Bruttowarenwert) beträgt 150,00 EUR.
(Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung - evtl. Rücklastschriftgebühren müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.)


- PayPal (2% Skonto, elektronisches Zahlungssystem)

 



7.3 Bei Auslandslieferungen in Länder die unter Punkt 6.2 und 6.3 unserer AGB angegeben sind,
sind folgende Zahlweisen möglich:

- per Vorkasse/Überweisung,
(Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per
Überweisungen auf unser Konto zu zahlen).

- per PayPal (elektronisches Zahlungssystem),

7.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt nach §§158, 449 BGB). Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.